Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden. Das ist seit 20 Jahren in der österreichischen Bundesverfassung verankert. Wie aber sieht die Realität heute aus? Der Oö. Zivil-Invalidenverband hat nachgefragt.
Ausgabe: 2017/19, Behinderung, Gleichstellung
09.05.2017 - Christine Grüll
Seit 1997 besteht das Benachteiligungsverbot. Vieles ist seitdem umgesetzt worden, damit Menschen mit Behinderung ihren Alltag ohne Hilfe bewältigen können. „Trotzdem gibt es noch viel zu tun“, sagt Gerhard Mayr, Landesobmann des Oö. Zivil-Invalidenverbandes (OÖZIV). Im Rahmen einer Podiumsdiskussion am 5. Mai spricht er von zu hoch angebrachten Bankomaten, von fehlenden barrierefreien Toiletten oder Kühlvitrinen, deren Inhalt nicht erreichbar ist. Das sind nur einige Barrieren, die es immer noch zu überwinden gilt.
Gespräche und Lösungen
Dabei setzt Gerhard Mayr auf Gespräche mit Unternehmen, dem Land OÖ oder Interessensvertretungen. Eine der Gesprächspartnerinnen ist die Wirtschaftskammer OÖ. „Das Benachteiligungsverbot hat große Auswirkungen auf die heimische Wirtschaft“, sagt Leonhard Zauner von der Abteilung Sozialpolitik. Probleme werden je nach Sachlage gelöst. Eines der letzten war das Tierverbot in Betrieben, die der Hygieneverordnung unterliegen. Mittlerweile ist das Einkaufen mit einem Assistenzhund erlaubt, so Leonhard Zauner. Der prominenteste Gast auf dem Podium ist Walter Ablinger. Seit einem Unfall ist er querschnittgelähmt. Als Behindertensportler erzielt er Spitzenleistungen in verschiedenen Disziplinen. Walter Ablinger sieht viel Aufholbedarf im Behindertensport: „Je fitter und gesünder die Menschen sind, umso weniger liegen sie dem System auf der Tasche.“ Wolfgang Neuhuber vom OÖZIV hat einen Wunsch an politische Vertreter/innen: Ihre Entscheidungen, zum Beispiel bei Bauvorhaben, sollten sie mit Blick auf das Benachteiligungsverbot treffen. Wolfgang Neuhuber wurde mit nur einem Bein geboren. Er möchte sich in Zukunft „bewegen, wie ich will“. «