Wort zum Sonntag
Lektorinnen, Kommunionhelferinnen und Messdienerinnen sind in der katholischen Kirche in Oberösterreich und weltweit schon seit Jahrzehnten üblich. Allein im Kirchenrecht fehlte die Verankerung für die Frauen, die am Altar ihren Dienst versehen. Papst Franziskus hat das vergangene Woche mit einem Erlass (Motu Proprio) nachgeholt. Bisher waren es die Bischöfe, die gegebenenfalls Frauen den Zugang zum Altarraum erlaubten. Für Franz Gruber, Professor für Dogmatik an der KU Linz, ist das päpstliche Schreiben definitiv kein Meilenstein, sondern eine höchst notwendige Anpassung bisheriger Regelungen an die Realität der liturgischen Praxis seit dem Konzil. „Ehrlich gesagt, für mich klingt es peinlich, dass das Motu Proprio erst jetzt eine Korrektur vornimmt, die schon seit über 50 Jahren überfällig ist.“ Die Intention des Papstes bewertet Gruber dennoch als positiv. Es entspreche einfach der Linie von Franziskus, der den Frauen damit mehr Räume in der Kirche wenigstens durch zaghafte kirchenrechtliche Entscheidungen absichere.
Einen weiteren Vorteil habe das Papstschreiben jedenfalls, was etwa den Ministrantinnendienst betrifft: „Priester, die Mädchen und Frauen davon ausschließen wollen, können sich nicht auf das Kirchenrecht berufen“, betont Gruber.
„Der Papst kommt damit der lange und breit geforderten Bitte nach, männliche und weibliche Laien bei diesen Diensten gleichzustellen“, begrüßt auch Gabriele Eder-Cakl, Pastoralamtsdirektorin der Diözese Linz, das Papstschreiben. Es werde damit der Stellenwert der Frauen in den Gemeinden betont. Durch Gespräche mit vielen Frauen wisse sie, dass der Wunsch nach Gleichberechtigung innerhalb der Kirche enorm sei. „Deshalb sind solche Schritte wichtig.“
Während bei den liturgischen Diensten die Ortskirchen bei einer Reform voranschritten und Rom nun quasi nachzog, glaubt Eder-Cakl nicht, dass diese Vorgangsweise beim Frauendiakonat, für das in der Diözese Linz immer wieder Stimmen laut wurden, möglich wird: „Die Zulassung der Frauen zu Weiheämtern hängt an der weltkirchlichen Leitung der katholischen Kirche.“ Man müsse die Festlegung von Johannes Paul II., dass die Kirche keine Vollmacht hat, Frauen zu Priesterinnen zu weihen, überwinden. Auf Ebene des Lehramts Änderungen in der strittigen Amtsfrage herbeizuführen, sei allerdings besonders schwierig, erklärt Franz Gruber.
Auf die Frage, ob der Papst einfach in ein paar Monaten ein Schreiben herausbringen und das Frauendiakonat erlauben könnte, sagt Gruber: „Ich würde mir eine solche Entscheidung wünschen, aber der Papst kann das nicht im Alleingang machen. Er braucht dazu eine breite Unterstützung der Bischöfe.“ Der Papst hätte somit viel Überzeugungsarbeit vor sich. Grubers Fazit: „Ich denke eher nicht, dass das Frauendiakonat noch unter diesem Pontifikat kommen wird.“ Auf theologisch-wissenschaftlicher Ebene scheint dagegen alles relativ klar zu sein. „Die Theologie sieht mehrheitlich kein Problem, Frauen den Zugang zu Weiheämtern, jedenfalls jetzt schon zum Diakonat, zu eröffnen“, sagt Gruber.
Auch für die Pastoralamtsdirektorin Eder-Cakl liegen die theologischen Argumente für die Zulassung der Frauen für die Weiheämter längst auf dem Tisch. Die Theologie könne Entscheidungen aber nur aufbereiten und nicht treffen, meint Gruber: „Das ist die vielleicht größte Herausforderung heute, diese unendliche Geduld, die man mit diesen Veränderungsprozessen in der Kirche haben muss.“ Die Gefahr wächst heute immens, dass sich viele Frauen nicht mehr ernst genommen fühlen. Gruber: „In der Geschlechtergerechtigkeit geht es um Standards, die in der Gesellschaft schon selbstverständlich sind.“
Die volle Gleichstellung von Mann und Frau, was auch Priesterinnen und Bischöfinnen bedeuten würde, ist auch die Vision von Stefanie Hinterleitner, Pastoralassistentin in der Linzer Dompfarre und stellvertretende Vorsitzende der Frauenkommission.
Eine erste Etappe zu diesem Wunschziel könnte das Frauendiakonat sein. „Es könnte aus meiner Sicht schon möglich sein, dass hier einzelne Diözesen vorangehen und Diakoninnen weihen“, meint sie. Sie mag sich zwar keine allzu großen Erwartungen machen, hält aber Reformschritte für vorstellbar. As Vertreterin einer jungen Frauengeneration in der Kirche sagt die 30-Jährige: „Ich habe die Hoffnung, dass ich das Frauendiakonat in meinem Berufsleben erlebe.“ «
Mit einem „Motu Proprio“, einer rechtlichen Verfügung, hat der Papst am
11. Jänner festgeschrieben, dass Frauen bei der Eucharistiefeier Lesungen vortragen, die Kommunion austeilen und Messdienerinnen sein dürfen. Geändert wird der erste Paragraf von Kanon 230 im Kodex des Kirchenrechts. Das Wort „männlich“ wird gestrichen. Die von der Änderung betroffenen Laiendienste galten vor dem Konzil als Vorstufe zum Amt des Diakons. Das Weiheamt des Diakonats bleibt jedoch weiterhin den Männern vorbehalten. Diakone dürfen u. a. Taufen, Trauungen und Begräbnisse leiten.
Alle Menschen sind gleich an Würde. Frauen sind systemrelevant. Welche Aufgaben haben Frauen in der Katholischen Kirche heute und was muss sich ändern? – Das fragten wir Angelika Ritter-Grepl, Vorsitzende der Katholischen
Frauenbewegung Österreichs.
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