Wort zum Sonntag
Das bestätigte das Generalsekretariat der Bischofskonferenz gegenüber Kathpress anlässlich der seit 22. Juli geltenden neuen gesetzlichen Bestimmungen. Demnach ist bei Gottesdiensten in Kirchen weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) verpflichtend zu tragen. Grund dafür ist, dass bei Gottesdiensten die „3G-Regel“ grundsätzlich nicht gilt, es sei denn, sie wird vorab bei „Feiern aus einmaligem Anlass“ wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung eigens vereinbart.
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