Wort zum Sonntag
Seit letzter Woche muss statt dem Mund-Nasen-Schutz wieder eine FFP2-Maske bei Gottesdiensten in Kirchen getragen werden. Auch wenn kein Gottesdienst gefeiert wird, ist beim Betreten von „geschlossenen Räumen an öffentlichen Orten“ – dazu zählen laut aktueller Verordnung auch „Einrichtungen zur Religionsausübung“ wie beispielsweise Kirchen und Kapellen – die FFP2-Maske zu tragen. Hinsichtlich der 3-G-Regel gibt es für die einzelnen Bundesländer rechtliche Unterschiede. Außer in Wien ist ein PCR-Test in allen Bundesländern 72 Stunden gültig (in Wien 48 Stunden). Die Gültigkeit für Antigen-Tests wurde auf 24 Stunden verringert. Ausgenommen davon sind Schülerinnen und Schüler mit ihrem „Ninja-Pass“: Hier ist der Antigen-Test 48 Stunden gültig, sofern er in der Schule durchgeführt wurde. Bei kirchlichen Veranstaltungen sind ab 100 Teilnehmer/innen die Kontaktdaten zu erfassen.
Wort zum Sonntag
Jetzt die KIRCHENZEITUNG 4 Wochen lang kostenlos kennen lernen. Abo endet automatisch. >>