Wort zum Sonntag
Der derzeitige „Fleckerlteppich“ in der Elementarpädagogik gefährde die Bildungschancen der Kinder, so die „Trägerinitiative Kinderbetreuung“, zu der Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Kinderfreunde, St. Nikolausstiftung, Volkshilfe und der Bundesverband Österreichischer Elternverwalteter Kindergruppen gehören. Forderungen betreffen die Gruppengröße, die Ausbildung der Elementarpädagog/innen sowie flächendeckende Angebote für Kinder bis drei Jahre, auch für Kinder mit Behinderung.
Es brauche dringend ein Gesetz, mit dem ab 1. Jänner 2022 die Rahmenbedingungen für Hilfe zur Selbsttötung abgesteckt würden: So eine der Kernaussagen einer Diskussion im Salzburger Bildungshaus St. Virgil. Der Verfassungsgerichtshof hatte im Dezember 2020 festgestellt, es sei verfassungswidrig, dass assistierter Suizid unter allen Umständen verboten ist. Dem Gesetzgeber wurde ein Jahr eingeräumt, um dafür klare rechtliche Regelungen zu schaffen. Bis heute liegt aber kein Gesetzesentwurf vor. Wenn ein solches Gesetz nicht rasch umgesetzt wird, ist assistierter Suizid ab 1. Jänner 2022 gänzlich straffrei.
Zwei kirchliche Bauprojekte wurden mit dem „Bauherrenpreis“ ausgezeichnet. Das „VinziDorf Wien“ sowie die „Auferstehungskapelle“ in Straß im Attergau sind unter den sechs Siegerprojekten des von der „Zentralvereinigung der ArchitektInnen Österreichs“ vergebenen Preises. Insgesamt gab es über 150 Einreichungen. Die Preisverleihung fand am 15. Oktober in Innsbruck statt.
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