Wort zum Sonntag
Die Regierungsvorlage zum Sterbeverfügungsgesetz hat am 7. Dezember den Justizausschuss passiert. Der Nationalrats- und Bundesratsbeschluss stand zu Redaktionsschluss noch aus. Geregelt wird im neuen Gesetz, unter welchen Voraussetzungen es zulässig sein soll, einer Person beim Suizid Hilfe zu leisten.
Parallel zur Neuregelung soll die Palliativ- und Hospizversorgung ausgebaut werden.
Notwendig wurde das Gesetz, weil der Verfassungsgerichtshof (VfGH) vor rund einem Jahr das bisherige ausnahmslose Verbot der Hilfe zur Selbsttötung für verfassungswidrig erklärt hat.
Vonseiten der katholischen Kirche gab es zahlreiche Kritikpunkte an dem Gesetzesentwurf.
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