Wort zum Sonntag
Das bedeutet, dass das Betreten von Kirchen und die Feier von Gottesdiensten ohne coronabedingte Einschränkungen möglich sind. Dennoch empfehlen die Bischöfe, diverse Hygienemaßnahmen, wie sie in der zuletzt geltenden Rahmenordnung der Bischofskonferenz aufgeführt sind, „möglichst beizubehalten“. Bei Feiern mit über 500 Personen ist ein Präventionskonzept verpflichtend.
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