Neue Regelungen werden erst 2018 - mit der Veranlagung für das 2017 - wirksam.
Ausgabe: 14/2017
04.04.2017
Wer seit 1. Jänner dieses Jahres für einen wohltätigen Zweck gespendet hat oder das noch tun wird, braucht sich nicht mehr um die steuerliche Absetzbarkeit kümmern: Die spendensammelnden Organisationen sind seit heuer verpflichtet, die Daten an das Finanzamt weiterzuleiten. Der Spender muss ihnen dafür den vollen Namen und das Geburtsdatum bekanntgeben. Wichtig ist nur zu beachten: Das gilt erst für die Veranlagung für das Jahr 2017, die erst 2018 durchgeführt wird.