Sachwalterschaft alten Stils nur mehr in Ausnahmefällen
Ausgabe: 14/2017
04.04.2017
Lob für das vom Parlament beschlossene Erwachsenenschutz-Gesetz, mit dem die Sachwalterschaft grundlegend reformiert werden soll, kommt von Caritas-Präsident Michael Landau: Entscheidungen sollten damit in Zukunft nicht mehr für Menschen mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit, sondern mit ihnen getroffen werden. Für mehr als 60.000 Menschen in Österreich, die derzeit besachwaltert sind, werde dieser Schritt große Veränderungen bringen, sagte Landau. Mit dem neuen Gesetz, das Mitte 2018 in Kraft treten wird, soll die Sachwalterschaft alten Stils – mit oft starker Rechtlosigkeit der „Besachwalteten“ – so weit wie möglich vermieden werden (wir berichteten darüber in Ausgabe Nr. 8). Das neue Gesetz betrifft etwa Menschen mit Behinderung, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Menschen mit Demenz.