Das Strafrecht in Österreich soll so geändert werden, dass zum Beispiel verabredete sexuelle Belästigung durch mehrere Personen (Stichwort Silvesternacht) eigens und härter als bisher bestraft wird. Kommentar von Heinz Niederleitner,
Ausgabe: 2017/14
04.04.2017 - Heinz Niederleitner
Das ist ebenso zu begrüßen wie die Ausdehnung des Delikts „tätlicher Angriff auf einen Beamten“ zum Schutz zum Beispiel von Zugbegleitern. Dass man die Strafandrohung dafür gleich auf bis zu zwei Jahre Haft vervierfachen muss, ist aber nicht einzusehen. Denn das wirkt wie eine eher emotionale als rationale Reaktion. Der Gesetzgeber soll auf neue Herausforderungen reagieren – aber bitte mit Augenmaß.