Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) hat ein Gutachten veröffentlicht, wonach es ein religiöses Gebot für muslimische Frauen sei, eine Kopfbedeckung zu tragen. Kommentar von Heinz Niederleitner.
Ausgabe: 2017/11
14.03.2017 - Heinz Niederleitner
Rechtlich darf die IGGiÖ das sagen, solange sie keinen Zwang anwendet. Auch die katholische Kirche kennt Gebote (Sonntagspflicht, jährliche Beichte, Fasttage, ...), deren Einhaltung freilich auf einem anderen Blatt steht und die für Frauen und Männer gelten. In der politischen Debatte um religiöse Symbole in der Öffentlichkeit hat sich die IGGiÖ-Führung aber sicher selbst geschadet: Denn das Betonen eines Gebots passt nicht zu der oft gehörten Aussage, es gebe keinen Druck, das Kopftuch zu tragen.