Distanz zu einigen Themen des Frauenvolksbegehrens
Ausgabe: 2018/07
13.02.2018
8401 Unterstützer-Unterschriften (ein Promille der Bevölkerung) braucht ein Volksbegehren derzeit, um überhaupt zustande zu kommen. Zwei Initiativen ringen derzeit darum, zugelassen zu werden: Das zweite Frauenvolksbegehren sammelt schon seit Wochenbeginn Unterschriften, das Volksbegehren für ein Rauchverbot in der Gastronomie beginnt am Donnerstag damit.
Das Frauenvolksbegehren sieht ein ganzes Bündel an Maßnahmen vor, das den Stimmberechtigten vorgelegt werden soll: Von der Beseitigung der Einkommensunterschiede über einen 50-prozentigen Frauenanteil auf Wahllisten bis zur vollen Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen durch die Krankenkassen. Gerade der letzte Punkt lässt kirchliche Organisationen auf Distanz gehen: Trotz einiger begrüßenswerter Anliegen des Volksbegehrens sehe man insbesondere beim Thema Abtreibung eine Tendenz zur Verharmlosung, heißt es seitens der Katholischen Jugend Österreich. Auch Paula Wintereder, Vorsitzende der Katholischen Frauenbewegung in Oberösterreich, sagt trotz „wertvoller Denkanstöße“ in anderen Bereichen gerade beim Schwangerschaftskonflikt, dass man „aus christlicher Sicht eine andere Meinung habe“.
Erst wenn ein Volksbegehren die notwendigen 8401 Unterstützererklärungen gesammelt hat, kann es auch durchgeführt werden. Erreicht es dann mehr als 100.000 Unterschriften, muss sich der Nationalrat mit den Anliegen des Volksbegehrens beschäftigen.