Schulen, Kindergärten, Ordensspitäler, die Betreuung von Menschen mit Behinderung oder Altenheime – die katholische Kirche Oberösterreichs und das Land Oberösterreich sind eng verflochten. Da ist es selbstverständlich, dass grundlegende Sparmaßnahmen der Politik – wie das Budget für 2018 – an kirchlichen Einrichtungen nicht spurlos vorübergehen. Ein Überblick über die Verbindung von kirchlichen Institutionen und öffentlicher Hand, die ins 19. Jahrhundert zurückreicht.
Ausgabe: 2017/50
12.12.2017 - Josef Wallner/Elisabeth Leitner/Christine Grüll
Ordensspitäler
Die finanziell größte Verzahnung mit Kirche, Bund und Land OÖ besteht in den sieben Ordensspitälern. Diese nehmen rund die Hälfte der stationären Patient/innen des Bundeslandes auf. Dieser Bereich ist vom aktuellen Sparpaket nicht betroffen, denn durch die Spitalsreform wurden bereits in den vergangenen Jahren die jährlichen Kostensteigerungen begrenzt. Im österreichischen Spitalsfinanzierungsgesetz und in Vereinbarungen mit dem Land OÖ ist festgeschrieben, wie Leistungen abgegolten werden müssen. Die oö. Ordensspitäler haben dabei ein Prozent ihres Abgangs selbst zu tragen.
Katholische Privatschulen
Ebenfalls eng verbunden ist die Kirche (Diözese und Ordensgemeinschaften) mit dem Staat durch die katholischen Privatschulen. 6,6 Prozent der oö. Kinder besuchen eine katholische Privatschule. Das Privatschulgesetz des Bundes steckt hierfür den Rahmen ab. Das heißt, dass die Lehrer/innen zu 100 Prozent vom Staat bezahlt werden, bei Investitionen in die Gebäude trägt der Bund einen festgelegten Teil und das Land engagiert sich auch. Die Beiträge zu Bauvorhaben stehen im Budget 2018 nicht zur Debatte. Keinen geringen Betrag machen die Kosten für den schulischen Religionsunterricht aus. Dieser ist aber durch das Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich geregelt und kein Thema des Landes OÖ.
Alten- und Pflegeheime
Von den 122 Alten- und Pflegeheimen im Land Oberösterreich sind 23 Häuser in konfessioneller Trägerschaft, sechs Häuser davon führt die evangelische Diakonie. Für alle Heime gibt es genaue Vorgaben, wie die Heimgebühren zu berechnen sind. Das Land OÖ ist zusätzlich durch Investitionen in die Bauten eingebunden, diese wurden in der laufenden Budgetdiskussion nicht angesprochen.
Kindergärten und Sozialeinrichtungen
Rund ein Drittel der Kindergärten des Landes OÖ sind „kirchliche Kindergärten“, die in der Trägerschaft von Pfarren, kirchlichen Vereinen, Orden und der Caritas sind. Diese führen im Auftrag der Gemeinden Kindergärten, Krabbelstuben und Horte. Die unterschiedlichen Träger haben sich zu einer Erhalterkonferenz zusammengeschlossen. Dieser Bereich ist aber durch die Budgetvorgaben unter Druck geraten, ebenso wie Sozialeinrichtungen der Caritas (siehe Randspalte).
Öffentlich – privat
Grundlage der Finanzierung durch die öffentliche Hand bildet die Überzeugung, dass die unterschiedlichen privaten Träger – nicht nur kirchliche – einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft leisten. Die Gelder sind daher keine Almosen an die Kirche, sondern helfen, einen Bereich abzudecken, den der Staat ohnedies selbst übernehmen müsste. Darum sind im konkreten Fall die finanziellen Beziehungen zwischen Land OÖ und den Einrichtungen in der Trägerschaft der Kirche sowie mit anderen Trägern, die entweder einzelnen Parteien zuzuordnen oder als gemeinnützige Träger zu bezeichnen sind, durch Gesetze und Verträge geregelt. Trotz aller Vereinbarungen braucht das Land Spielraum, macht die Politik deutlich und erinnert an die Wirtschaftskrise im Jahr 2009, als im Budget an die 200 Millionen Euro fehlten.
Jetzt geht es um ein ausgeglichenes Budget, damit die Verschuldung nicht weiter wächst, begründen Landeshauptmann Thomas Stelzer und LH-Stellvertreter Manfred Haimbuchner die zehn Prozent Sparvorgaben für das Landesbudget. Neben dem Feld, wo Kirche und Land untrennbar verbunden sind und die öffentliche Hand sinnvollerweise zahlen muss, weil zum Beispiel nicht ein Drittel der Kindergärten Oberösterreichs ohne Ersatz geschlossen werden könnte, gibt es noch das weite Feld der Ermessensausgaben. Damit unterstützen die einzelnen Ressorts der Landesregierung Aufgaben der Kirche, die für die Gesellschaft relevant, aber nicht gesetzlich geregelt sind. Eine Gesamtübersicht gibt es nicht, darum kann man nur beispielhaft Bereiche aufzählen:
Subventionen für das Bildungswerk, Bildungshäuser und die Büchereien, Suventionen für Sozialprojekte wie Arbeitslosenstiftung, Entwicklungshilfe sowie Flüchtlings- und Integrationsprojekte. Weiters finanziert das Land über einen längeren Zeitraum Institute und Professoren an der Katholischen Universität. Und schließlich fällt in diesen Bereich der Ermessensausgaben das weite Feld der Denkmalpflege und der Kulturförderungen wie die Renovierung von Kirchen oder Klöstern, die Mitfinanzierung von Orgeln und die Erneuerung von Pfarrheimen und Altarräumen. Wie der Kulturbereich betroffen sein wird, ist ebenfalls noch unklar. Auf jeden Fall sind hier – wie in anderen Bereichen auch – schon die ersten Förderanträge abschlägig beantwortet worden. Die Debatte, wie mit der neuen Situation umzugehen ist, steht erst am Anfang.
Armut und Not
Im Bereich der Ermessensausgaben wird kräftig gestrichen, und das lässt die Gemüter hochgehen. In all diesen Projekten steckt vielfach ein nicht geringer Anteil an Eigenfinanzierung und auch ehrenamtliches Engagement. Da werden die Kürzungen oder die gänzliche Streichung von Subventionen als doppelt schmerzhaft und kränkend – als Abwertung des ehrenamtlichen Einsatzes – empfunden. Warum in manchen Bereichen der Gesellschaft die Kirche stärker vertreten ist, in anderen weniger, hat meist mit Zufälligkeiten zu tun, die sich im Laufe der Geschichte herausgebildet haben. Ein Großteil des sozialen Engagements der Kirche hat seine Wurzeln in der Not des 19. Jahrhunderts. Dabei ist die Lage auch regional völlig verschieden. So gibt es in der Linzer Nachbardiözese St. Pölten nur ein kirchliches Pflegeheim, kein einziges Ordensspital, einige wenige Kindergärten – und damit viele der Budgetsorgen nicht, die gerade Linz hat. «
Zur Sache
Am 7. Dezember wurde das im Vorfeld umstrittene Landesbudget 2018 samt Schuldenbremse im Oö. Landtag beschlossen. Welche kirchlichen Einrichtungen davon betroffen sind, ist nur in Einzelfällen bekannt. Noch werden Daten gesammelt.
„Chancen statt Schulden“, lautet das Motto der oö. Landesregierung für das kommende Jahr. Das Budget steht für Investitionen ohne Neuverschuldung, sagte Landtagspräsident Viktor Sigl in seiner Abschlussrede und räumt ein, dass die Sparmaßnahmen nicht überall Zustimmung finden. Kritik kam u.a. von Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer. Sie stehe grundsätzlich dazu, in Zeiten der Hochkonjunktur ein Budget ohne Neuverschuldung vorzulegen. Doch im Sozialressort drohe eine deutliche Verschlechterung bei Leistungen u.a. für Menschen mit Beeinträchtigung, Angeboten für Kinder und Jugendliche, der beruflichen Qualifizierung und der geschützten Arbeit, so Birgit Gerstorfer.
Noch wird gesammelt
Viele dieser Angebote leisten kirchliche Organisationen. Einzelne Leiter/innen innerhalb der Diözese Linz wissen bereits, dass ihre Bereiche tiefgreifend von den Sparmaßnahmen betroffen sind (KiZ Nr. 49). Andere sind gerade dabei zu erfassen, ob, in welchem Bereich und in welchem Ausmaß sich die Kürzungen auswirken werden. Manche Änderungen treten bereits mit 1. Jänner 2018 in Kraft, bei den Kindertageseinrichtungen ist der Stichtag der 1. Februar 2018.
Beispiel Kinderbetreuung
Anhand der kirchlichen Kindertageseinrichtungen zeigt sich, wie unterschiedlich die Auswirkungen sein können. Die Träger der kirchlichen Kindertageseinrichtungen sind von Einsparungen betroffen, wenn auch nicht auf direktem Weg: Bereits ab 1. Februar 2018 ist die Nachmittagsbetreuung kostenpflichtig. Die Förderungen für Gemeinden für die Kinderbetreuung wurden gekürzt. Im Gegenzug sind sie berechtigt, Gebühren für die genannte Nachmittagsbetreuung einzuheben. Manche Gemeinden werden einen finanziellen Vorteil haben. Andere – vor allem außerhalb der Ballungszentren – werden die Kosten für die Betreuung von einigen wenigen Kindern hinterfragen. Der Verlust von Arbeitsplätzen droht. Jede Gemeinde entscheidet vor Ort über die Kinderbetreuung und das ist ein Hauptkritikpunkt von Edith Bürgler-Scheubmayr, Caritas-Geschäftsführerin und Vorsitzende des Kuratoriums der Erhalterkonferenz kirchlicher Kindertageseinrichtungen: dass das Land bei einem so wichtigen Thema den Steuerungshebel aus der Hand gibt.
Bedürfnis nach Klarheit
In der Fülle der Zusammenarbeit von Kirche und Land gibt es Bereiche, die nicht so abhängig von den Fördertöpfen des Landes sind. Dazu gehören u.a. die Katholische Arbeitnehmer/innen-Bewegung sowie die Katholische Aktion und in deren Bereich die Katholische Frauenbewegung und die Männerbewegung. Alle anderen sind bestrebt, bald Klarheit über ihre Situation zu erlangen. Das meint auch Franz Kehrer, Direktor der Caritas OÖ: „Es hat von Seiten der Träger immer die Bereitschaft zu konstruktiven Gesprächen gegeben, wo es darum ging, die Auswirkungen auf die Betroffenen anschaulich darzulegen, vor allem für Personen, die das selbst nicht vermögen und so schnell leer ausgehen.“ «