Wenn sie einem zärtlich über das Gesicht lecken oder treuherzig ansehen, ist klar: Hunde zu haben ist einfach schön. Aber hat auch einen großen Haken. Der vierbeinige Freund muss ständig umsorgt und betreut werden. Denn: Bello allein zu Haus funktioniert meistens nur mit gehörlosen Nachbarn gut. Glücklich sind da berufstätige Menschen, die ihre Hunde an ihre Wirkungsstätte mitbringen können. Wie an der Uni Linz. Allerdings – so berichtet uns eine Unimitarbeiterin und KIZ-Leserin – ist diese Regelung etwas umstritten. So hat der Unidirektor per E-Mail quasi eine Hundevolkszählung zur Klärung der Situation angekündigt. Wer seinen Hund regelmäßig auf die Uni mitbringt, muss das gut und ausführlich begründen können. „Blindenführhund“, das wär zum Beispiel ein Grund, führt der Direktor an. Blinde können also vorerst aufatmen. Natürlich ist das alles dem Chef von fast 2000 Uniangestellten direkt bekanntzugeben und „ein schriftlicher Nachweis der Genehmigung durch den direkten Dienstvorgesetzten“ zu übermitteln“. Es geht aber auch ein-facher: „Im Falle mündlicher Genehmigung ist ein Schreiben des Dienstvorgesetzten zu übermitteln, dass diese erteilt wurde.“ Gut, dass unsere Universitäten so unbürokratisch sind.