Die Gründe, weshalb eheliche Beziehungen scheitern, können sehr unterschiedlich sein. Aus der Reihe "Amoris Laetitia - Pastorale Impulse" von Pater Reinhold Ettel SJ, Teil 4.
Ausgabe: 2016/40
04.10.2016 - Pater Reinhold Ettel
Papst Franziskus weist deshalb darauf hin, dass „ein besonderes Urteilsvermögen unerlässlich ist, um die Getrenntlebenden, die Geschiedenen und die Verlassenen pastoral zu begleiten“. Viel Leid steckt dahinter, das geachtet werden muss. „Die Vergebung des erlittenen Unrechts ist nicht einfach, sie ist aber ein Weg, den die Gnade möglich macht“ (AL 242). Wenn Geschiedene eine neue Verbindung eingehen, „ist es wichtig, sie spüren zu lassen, dass sie Teil der Kirche sind“; sie sind keineswegs ausgestoßen und dürfen „nicht so behandelt werden, weil sie immer Teil der ‚Communio‘ (der Gemeinschaft) sind“. Das verlangt „eine aufmerksame Unterscheidung und von großem Respekt gekennzeichnete Begleitung“(AL 243). Weil viele besorgt sind, dass hier die Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe aufgeweicht würde, wird hingewiesen: „Diese Fürsorge bedeutet für das Leben der christlichen Gemeinschaft keine Schwächung ihres Glaubens und ihres Zeugnisses im Hinblick auf die Unauflöslichkeit der Ehe. Im Gegenteil, sie bringt gerade in dieser Fürsorge ihre Nächstenliebe zum Ausdruck“ (AL 243). Ein besonderes Herzensanliegen sind Papst Franziskus die Kinder bei einer Trennung oder Scheidung der Eltern. Hier wird er leidenschaftlich: „Die getrennten Eltern bitte ich: Ihr dürft das Kind nie, nie, nie als Geisel nehmen!“ (AL 245–246). Viele in der Kirche und außerhalb der Kirche haben von der Bischofssynode und vom Papst erwartet, dass für Partner in einer zweiten Ehe für den Empfang der Sakramente eine „erleichterte Regelung“ ausgesprochen wird. Hier bleibt Papst Franziskus konsequent. „Wenn man die zahllosen Unterschiede der konkreten Situationen berücksichtigt, kann man verstehen, dass man von der Synode oder von diesem Schreiben keine neue, auf alle Fälle anzuwendende gesetzliche Regelung kanonischer Art erwarten durfte. Es ist nur möglich, eine neue Ermutigung auszudrücken zu einer verantwortungsvollen persönlichen und pastoralen Unterscheidung der je spezifischen Fälle“ (AL 300).