Gott ist zu schade für eine leere Phrase in der Verfassung
Eckert: Auch ohne Gottesbezug ist EU-Verfassung ein Quantensprung
Ausgabe: 2003/40
30.09.2003 - Kirchenzeitung der Diözese Linz
Am 4. Oktober beginnt in Rom das letzte Ringen um die Verfassung der Europäischen Union. „Aber es soll niemand in Panik verfallen, wenn der Gottesbezug in die Präambel nicht aufgenommen wird“, erklärt Franz Eckert, Europabeauftragter der Österreichischen Bischofskonferenz.
Welche Erwartungen knüpfen Sie an die beginnende Regierungskonferenz in Rom? Franz Eckert: Ich hoffe, der Verfassungsvertrag wird, so wie er vom Konvent zustande gebracht wurde, in seinen wesentlichen Teilen ohne Änderung akzeptiert.Das Wesentliche für die Kirchen enthält Artikel I-51. Absatz 3 ist für uns absolut entscheidend, weil darin erstens die besondere Identität der Kirchen angesprochen wird. Die Kirche nimmt zwar teil an der Zivilgesellschaft, sie ist aber kein Teil der Zivilgesellschaft. Sie geht über diese hinaus. Zweitens wird in Absatz 3 der Dialog festgeschrieben. Dialog heißt Kooperation: freie Kirche in der freien Union. Dieser besonderen Bestimmung der Kirche wird hier in optimaler Weise Rechnung getragen. Ich hoffe, dass es so bleibt.
Dabei haben Sie die Diskussion um den Gottesbezug in der Verfassung nicht angesprochen? Eckert: Wenn Sie auf eine Kiste, in der Äpfel sind, außen Birnen draufschreiben, bleiben es immer Äpfel, die drinnen sind. Es geht darum, ob die Verfassung inhaltlich Raum für Gott bietet. Und das ist jetzt schon in der Präambel der Fall. Der ursprüngliche Entwurf war ein Jammer. Nun aber enthält Absatz 2 (rechter Kasten) eine Formulierung, die der Menschwerdung Gottes und der damit verbundenen Erhöhung des Menschen Rechnung trägt. Er drückt eine Anthropologie aus, wie sie auch Papst Johannes Paul II. in seinen Sozialenzykliken vertritt.
Das unterscheidet Europa von allen anderen Kontinenten: Der Mensch hat eine Rechtsposition, die seiner Gottesebenbildlichkeit entspricht – im Lebensschutz, im Rechts- und Sozialsystem, in der Meinungsfreiheit. Oder in Absatz 3 geht es ausdrücklich um den „Wohlstand zum Wohl all seiner Bewohner, auch der Schwächsten und der Ärmsten“. Erstmals ist in einer Verfassung von Solidarität die Rede. In Verfassungsartikel 3 geht es um die Ziele der Union. Da finden sich nachhaltige Entwicklung, soziale Marktwirtschaft und Vollbeschäftigung ebenso wie sozialer Fortschritt und Umweltschutz.
Das ist doch ein kostbares Konstrukt. Ich bin neugierig, wie die österreichische Verfassungsdiskussion ausgehen wird, nachdem ja unsere Verfassung all diese Dinge nicht hat.
Der Verfassungsentwurf enthält ein christliches Menschenbild, nur ein Gottesbezug wird nicht wortwörtlich hergestellt? Eckert: Hätte man noch einen Stein draufgesetzt und gesagt, man muss Gott hineinschreiben, dann wäre das entweder ein christlicher Gott. Damit ist eine solche Verfassung für ein multikulturelles Konstrukt mit 500 Millionen Menschen schlechthin nicht mehr annehmbar. Oder es wäre ein verschwommenes deistisches Gottesbild, das einer Phrase gleichkommt. Dafür aber ist mir der christliche Gott zu schade. Wie in der Deutschen Verfassung, wo Gott erwähnt ist. Er muss sich jedoch vom Verfassungsgericht sagen lassen, dass die Erwähnung keine rechtliche Bedeutung hat. Warum schreibe ich dann Gott hinein?
Eine Präambel ohne Gottesbezug, können Sie damit zufrieden sein? Eckert: Ich kann nicht zufrieden sein, weil meine Heilige Kirche diesen Gottesbezug wünscht. Daher werden wir dafür eintreten. Aber auch wenn ein Gottesbezug nicht aufgenommen wird, ist die EU-Verfassung aus christlicher Sicht ein Quantensprung.
Aber die EU-Verfassung steht und fällt für Sie nicht mit dem Gottesbezug? Eckert: Gelingt es, den Gottesbezug hinzuzufügen, dann wird man darum kämpfen, das ist klar. Das sollte aus lauteren Motiven geschehen und nicht, um politisches Kleingeld zu wechseln. Es ist ja nicht so, dass die Kirche den Gottesbezug preisgibt, davon kann keine Rede sein. Aber ich sage nur: es soll keiner in Panik verfallen wenn das nicht geht.
Interview: Walter Achleitner
Im Original
Kirchen in der EU-Verfassung
– „Schöpfend aus den kulturellen, religiösen und humanistischen Überlieferungen Europas, deren Werte in seinem Erbe weiter lebendig sind und die die zentrale Stellung des Menschen und die Vorstellung von der Unverletzlichkeit und Unveräußerlichkeit seiner Rechte sowie vom Vorrang des Rechts in der Gesellschaft verankert haben . . .“ (Präambel, Absatz 2)
– „Die Union pflegt in Anerkennung der Identität und des besonderen Beitrags dieser Kirchen und Gemeinschaften einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit ihnen.“ (Artikel I-51, Absatz 3)