In den neuen Kollektivverträgen für den Handel ist künftig die Anrechnung von zwei Jahren Karenzzeit pro Kind für Gehaltsvorrückungen vorgesehen.
Ausgabe: 2017/31
01.08.2017
„Diese Maßnahme ist ein zentraler Punkt, um die Gehaltsschere zwischen den Geschlechtern zu schließen“, zeigte sich Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes Österreich, erfreut darüber. „Biennalsprünge sind eine versteckte Diskriminierung. Gehaltsvorrückungen, die Eltern während der Karenzzeit verpassen, können nie mehr aufgeholt werden“, begründete Trendl.