Ausgabe: Gerichtsurteil, Künstliche Ernährung, Schwerstkranke, Leben, Tod
28.07.1998 - Kirchenzeitung der Diözese Linz
Bonn. Das Frankfurter Oberlandesgericht hat kürzlich entschieden, daß Vormundschaftsgerichte unter bestimmten Voraussetzungen einen Abbruch der künstlichen Ernährung eines schwerstkranken Patienten genehmigen dürfen. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Lehmann, spricht von einem problematischen Urteil, weil damit eine Tür aufgerissen wird, wo dann Dritte über Leben und Tod entscheiden.