Die Bundessprecherin des Liberalen Forums, Heide Schmidt, trat in einem Zeitungsinterview für gesetzliche Regelungen ein, daß auch in Österreich künftig die aktive „Sterbehilfe“ möglich ist. Hilfe zur Selbstbestimmung dürfe nicht unter Strafe gestellt werden. Der Anspruch auf ein „Leben in Würde schließe auch ein Sterben in Würde ein“, betonte Schmidt. Dazu äußerten „Familienbischof“ Klaus Küng und der evangelische Landesbischof Herwig Sturm entschiedenen Widerspruch. Sturm meinte, mit der aktiven „Sterbehilfe“ würde eine Grenze überschritten, die den Grundkonsens der Gesellschaft, daß der alte und/oder kranke Mensch genausoviel wert sei wie der produktive und junge, ins Wanken bringe. Zum Sterben in Würde, so Sturm, gehöre auch das absolute Vertrauen, daß es keine Gefährdung des Lebens und keinen Druck durch andere gibt. So wie Sturm ließ auch Bischof Küng keinen Zweifel daran, daß die aktive „Sterbehilfe“ gegen das Tötungsverbot Gottes verstoße. Küng meinte, es sei nicht verwunderlich daß jene, die den Beginn des Lebens zur Disposition stellen, nun auch für das Ende des Lebens einer falsch verstandenen Selbstbestimmung das Wort reden. Anstatt die Euthanasie zu propagieren, sollten Dienste zur Begleitung Sterbender, wie die Hospizbewegung, stärker gefördert werden, forderte Küng. Die Bischöfe sprachen sich aber auch dafür aus, Leben nicht unnötig zu verlängern.