Die Aufhebung des Todesurteils gegen Franz Jägerstätter im Vorjahr in Berlin hat dazu geführt, daß auch in Österreich NS-Gerichtsurteile für nichtig erklärt wurden. Eine Diskussion über die Handhabung von geltendem Recht in Spannung zur Frage nach der Gerechtigkeit ist die Folge. An was soll sich ein Beamter halten, wenn er meint, mit einer gebotenen Entscheidung Unrecht zuzufügen? Beim diesjährigen Jägerstätter-Gedenken am 9. August geht es im Pfarrheim Ostermiething um diese Frage. Ostermiething, 9. August, 10 Uhr: Dr. Reinhard Moos: Urteilsaufhebung Jägerstätter – Recht und Gerechtigkeit.14 Uhr: Quellen der Kraft. Aus Texten Jägerstätters.15.30 Uhr: Gedenkstunde in der Pfarrkirche Ostermiething.19.30 Uhr: Messse in der Pfarrkirche St.Radegund, Lichtfeier am Grab.