Kommentar von Heinz Niederleitner zu den Interpretationen des päpstlichen Schreibens „Amoris laetitia“.
Ausgabe: 22/2017
30.05.2017 - Heinz Niederleitner
Objektiv betrachtet gibt es in der Kirche zwei Interpretationen des päpstlichen Schreibens „Amoris laetitia“. Die eine lautet, dass es wiederverheirateten Geschiedenen nach einem Weg der Klärung und Buße möglich sein soll, zur Kommunion zu gehen. Unter anderem die Deutsche Bischofskonferenz sieht das offensichtlich so. Die andere, letzte Woche von Glaubenspräfekt Müller wiederholte lautet, dass der Verzicht auf Sex eine weitere Vorbedingung ist. Bitter ist das Ganze nicht nur wegen des Eindrucks eines Kampfes um Deutungshoheit. Bitter ist es auch, weil zumindest der Autor dieser Zeilen meinte, mit „Amoris laetitia“ wäre die Zeit der „Schlafzimmer-Fixierung“ in der Morallehre vorbei.