Mit 1. November ist die Novelle des oberösterreichischen Jugendschutzgesetzes in Kraft getreten. Eine wesentliche Neuerung betrifft das Fortgehen bei unter 16-Jährigen: Erwachsene Aufsichtspersonen brauchen ab sofort eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern.
Ausgabe: 2013/45, Jugendschutzgesetz
06.11.2013
Damit dürfen die unter 16-Jährigen zeitlich unbegrenzt in der Nacht unterwegs sein. Jugendliche, die älter sind, dürfen das sowieso. Bisher genügte es, der Polizei glaubhaft zu machen, dass man die Aufsichtsperson über den Jugendlichen ist. Aus dem Jugendschutzgesetz gestrichen wurde der Abschnitt, dass Jugendlichen über 16 Jahren der „übermäßige Alkoholkonsum“ verboten ist. Dieser Begriff war für die Polizei zu schwammig, um das stichhaltig zu kontrollieren. Bis 16 Jahren ist der Kauf und Konsum von alkoholischen Getränken und Tabakwaren jedoch generell verboten. Einhergehen sollen mit der Novelle des Jugendschutzgesetzes vermehrte Testkäufe. Verkäufer, die sich beim Alkohol nicht an das Jugenschutzgesetz halten, werden in kurzen Abständen neuerlich kontrolliert. Erst bei einer erneuten Übertretung wird eine Anzeige erfolgen. Ausständig ist noch immer ein einheitliches Jugendschutzgesetz, das für ganz Österreich gilt. Die letzten Versuche, das Gesetz auf Bundesebene zu harmonisieren, sind vor allem an den Widerständen der Bundesländer Tirol und Vorarlberg gescheitert. Weitere Details zum Jugendschutz wie auch Infos zum Schutz vor Cyber-Mobbing gibt es unter www.jugendschutz-ooe.at