Kompromissvorschlag des Bundesdenkmalamts an die Pfarre.
Ausgabe: 2013/29, Schiebetür, Christkönig
16.07.2013
Im Fall der nicht genehmigten Schiebetüren (siehe KiZ Nr. 27) in der Pfarrkirche Linz-Christkönig schlägt das Bundesdenkmalamt einen Kompromiss vor: Die beiden Haupteingänge sollen zwar nach wie vor in den Originalzustand gebracht werden, der Seiteneingang jedoch lediglich optisch verbessert werden. Wichtig dabei ist, das alle Veränderungen in Rücksprache mit dem Bundesdenkmalamt erfolgen. Hätte die Pfarre schon vor dem Einbau der Schiebetüren mit dem Baureferat der Diözese und dem Bundesdenkmalamt Kontakt aufgenommen, „hätten sie sich viel Zeit und Geld erspart“, sagt Dr. Ulrike Knall-Brskovsky, Landeskonservatorin für OÖ. Zudem seien die Schiebetüren kein würdiger Eingang für eine Kirche, sondern gleichen dem Eingang einer Shopping City.