Wort zum Sonntag
„Der vorliegende Gesetzesvorschlag ist weit schwächer als auf den ersten Blick ersichtlich, denn er ermöglicht die straflose Beihilfe zum Suizid auch ohne Sterbeverfügung“, so „aktion leben“-Präsident Johann Hager. Hintergrund ist, dass parallel zum neuen Sterbeverfügungsgesetz auch das Strafgesetzbuch geändert wird. Dort ist für die straflose Beihilfe zur Selbsttötung zwar die Bestätigung über die ärztliche Aufklärung vorgesehen, nicht aber die Sterbeverfügung an sich.
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