Wort zum Sonntag
Für Gottesdienste gelten wieder strenge Regeln wie der Zwei-Meter-Mindestabstand zu Personen aus anderen Haushalten. Deshalb muss jede zweite Kirchenbank frei bleiben. Bei jedem Gottesdienst, auch im Freien, sind FFP2-Masken zu tragen. Wer einen liturgischen Dienst versieht, braucht einen 3-G-Nachweis. Liturgische Dienste wie von Ministrant/innen sind jedoch „wesentlich und erwünscht“, schreibt die Bischofskonferenz in ihrer Rahmenordnung.
Gemeindegesang ist erlaubt, soll aber sparsam eingesetzt werden. Chorgesang ist nicht möglich, nur bis zu vier Gesangs-Solist/innen bzw. vier Instrumentalist/innen, die einen 2-G-Nachweis haben, sind zusätzlich zur Orgel zulässig. Auch bei Feiern wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung gilt die FFP2-Maskenpflicht. „Diese Feiern sollen aber so weit wie möglich im Interesse der Mitfeiernden verschoben werden“, erklärte dazu Liturgie-Bischof Anton Leichtfried. Diese Regeln gelten seit 22. November bis zur nächsten Rahmenordnung der Bischofskonferenz.
Alle Details finden sich auf bischofskonferenz.at.
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