Wort zum Sonntag
Die Zweckwidmung ist befristet auf maximal drei Jahre möglich. Sie kann nach Ablauf der Dauer verlängert, durch Widerruf beendet oder auf eine neue Widmung verändert werden.
Ziel ist, eine Form der Schwerpunktsetzung zu ermöglichen. Im Sinne der besseren Nachvollziehbarkeit haben sich die Diözesen auf ein gemeinsames Modell verständigt.
Mit der Widmung des Kirchenbeitrags für den Bereich „Pfarr-Kirche“ wird qualitätsvolle Seelsorge in den Pfarrgemeinden unterstützt und die Beteiligungsmöglichkeit für Ehrenamtliche gefördert. D
er Wirkungsbereich „Kultur-Kirche“ kommt dem Erhalt der Kulturdenkmäler, Kirchen und Kapellen in Oberösterreich sowie spirituellen Orten und Räumen zugute. Mit der „Seelsorge-Kirche“ werden u. a. Beratungsstellen für Menschen in Lebenskrisen wie die Telefonseelsorge, aber auch Treffpunkte für Mensch & Arbeit und Projekte für Menschen mit Unterstützungsbedarf gefördert.
Die Widmung für die „Junge-Kirche“ unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auf ihrem Lebens- und Glaubensweg, z. B. durch die Angebote der Kath. Jugend und Jungschar.
Mit der Kategorie „Familien-Kirche“ werden Angebote der Ehe-,
Beziehungs- und Familienberatung gefördert. Widmungen für die „Sozial-Kirche“ kommen u. a. der Caritas und der Entwicklungszusammenarbeit zugute.
Der Wirkungsbereich der „Umwelt-Kirche“ betrifft Projekte im Sinne des Klima- und Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit.
Mit der „Verkündigungs-Kirche“ fördert man Aktivitäten, die den Menschen die frohe Botschaft näherbringen. Die Widmung für die „Bildungs-Kirche“ unterstützt die regionalen Bildungshäuser der Kirche, die Ausbildung junger Menschen in diözesanen Schulen, die pädagogische Ausbildung für Schule und Religionsunterricht sowie die Katholische Privatuniversität und die Priesterausbildung. Die Widmung für die „Welt-Kirche“ unterstützt die Leitung der Weltkirche in Rom.
Informationen zur Zweckwidmung finden Sie auf www.meinbeitrag.at.
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