Schwer und unheilbar kranken Patienten darf in Deutschland in extremen Ausnahmefällen die Verabreichung von verschreibungspflichtigen Betäubungsmitteln zur schmerzlosen Selbsttötung künftig nicht mehr verwehrt werden.
Ausgabe: 10/2017
07.03.2017
Das entschieden Richter des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig. Die Deutsche Bischofskonferenz reagierte „mit großer Sorge“ auf das Urteil. Die Werteordnung des Grundgesetzes verbiete solche Entscheidungen durch den Staat, da sie das Leben und die Würde jedes Menschen ungeachtet seiner körperlichen oder geistigen Verfassung schütze.